TrainingszeiteniCAL Export
Um das Training unter Corona konformen Bedingungen weiterführen zu können, ist es erforderlich, die Anforderungen der CoronaSchVO einzuhalten. Die gültige Fassung vom 22.02.2021 §9 erlaubt den Individualsport allein oder zu zweit im Freien. Damit die maximale Anzahl der Sportler auf dem Vereinsgelände geregelt wird, ist eine Anmeldung für die aufgelisteten Trainingszeiten zwingend erforderlich. Ein Training in der Bogenhalle ist nicht erlaubt. Ebenfalls bleibt die Nutzung der Terrasse und des Vereinsheims (auch kein Kaffeekochen) weiterhin untersagt.
Sobald freie Termine verfügbar sind, werden sie hier angezeigt.